Sobald die ersten Schneeflocken fallen, beginnt für Hauseigentümer die Pflichtzeit. Doch wer ist eigentlich verantwortlich, wenn jemand auf dem Gehweg ausrutscht? Und wann genau muss geräumt sein?

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen

Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht bei der Kommune. Diese überträgt die Pflicht zur Reinigung der Gehwege jedoch fast immer per Satzung auf die angrenzenden Grundstückseigentümer. Das bedeutet: Sie sind verantwortlich, dass der Gehweg vor Ihrem Haus sicher begehbar ist.

Wann muss geräumt sein?

Die genauen Zeiten regelt jede Kommune individuell, aber meist gilt: Werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 oder 9:00 Uhr muss geräumt und gestreut sein.

Wie oft muss ich raus?

Bei anhaltendem Schneefall reicht einmaliges Räumen am Morgen nicht aus. Es muss in angemessenen Abständen nachgesäubert werden, sobald sich wieder eine gefährliche Glätte bildet. Schützen Sie sich vor Haftungsrisiken durch lückenlose Dokumentation.

Unser Tipp: Geben Sie die Verantwortung ab. Mit dem Winterdienst von MMT sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite – wir übernehmen die Haftung und rücken zuverlässig aus.